Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.2019 - 8 C 12.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,47796
BVerwG, 26.09.2019 - 8 C 12.18 (https://dejure.org/2019,47796)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2019 - 8 C 12.18 (https://dejure.org/2019,47796)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2019 - 8 C 12.18 (https://dejure.org/2019,47796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,47796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • doev.de PDF

    Reichweite des Entschädigungsausschlusses bei Wiedergutmachung

  • rewis.io

    Reichweite des Entschädigungsausschlusses bei Wiedergutmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Streit um die teilweise Rücknahme einer Entschädigung; Identität von Vermögensverlust und Wiedergutmachungsleistung; Zweck des Fortbestands rückerstattungsrechtlicher Entscheidungen; Bestimmung der Identität des Vermögensverlustes allein anhand des betroffenen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.03.2015 - 8 C 5.14

    Aktien; Aktiengesellschaft; Ausschluss; Ausschlussregelung; Berechtigung;

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2019 - 8 C 12.18
    Maßgeblich ist insoweit vielmehr lediglich, ob für denselben Vermögensverlust, für den eine Entschädigung nach dem NS-VEntschG begehrt wird, bereits eine Wiedergutmachungsleistung erbracht worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2015 - 8 C 5.14 - BVerwGE 151, 325 Rn. 12).

    aa) § 1 Abs. 2 Satz 2 NS-VEntschG verfolgt das Ziel, Entschädigungsansprüche auszuschließen, wenn der Berechtigte nach dem Bundesrückerstattungsgesetz oder den Rückerstattungsgesetzen der Alliierten Mächte für denselben Vermögensverlust Wiedergutmachung erhalten hat (BT-Drs. 12/7588 S. 44) und damit der von ihm erlittene Nachteil bereits kompensiert wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2015 - 8 C 5.14 - BVerwGE 151, 325 Rn. 18).

    bb) § 1 Abs. 2 Satz 2 NS-VEntschG soll den Berechtigten im Beitrittsgebiet Ansprüche auf rückerstattungsrechtlichem Leistungsniveau einräumen (vgl. BT-Drs. 12/4887 S. 7 und 32, BT-Drs. 12/7588 S. 4) und damit auch verhindern, dass bereits ergangene Wiedergutmachungsentscheidungen nochmals entschädigungsrechtlich aufgegriffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2015 - 8 C 5.14 - BVerwGE 151, 325 Rn. 18).

  • BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 183.05

    Unternehmensverlust "auf andere Weise"; Entschädigung; Bemessungsgrundlage;

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2019 - 8 C 12.18
    Dieser definiert aber lediglich die Gruppe der potentiell Anspruchsberechtigten und bezieht sich nicht auf den Begriff des Vermögensverlustes selbst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 3 B 183.05 - Buchholz 428.42 § 1 NS-VEntschG Nr. 2 Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht